Sonstige Gewässer

Die übrigen sechs Pachtgewässer werden in der Folge nur kurz beschrieben, da sie  zur Zeit (noch) nicht fischereilich genutzt werden. Dies liegt zum Teil  an den erheblichen Wasserstandsschwankungen und der mangelhaften  Wasserqualität. Andererseits hat ein naturbewusster Fischerverein auch  die Aufgabe, bestimmte Gewässer, die keine natürliche Ertragsfühigkeit  aufweisen, in gewisser Hinsicht zu hegen.

Der Grenzgraben (ca. 0,45 ha)

am Ostausgang von Staffort Richtung Büchenau  gibt zusammen mit dem Galgengraben das Hauptwasser an den neuen Kanal  ab.

Der Neue Kanal (ca. 0,73 ha)

beginnt in der Nähe der K 3579 und mündet  südlich kurz vor der L 558 in die Pfinzkorrektion auf Spöcker Gemarkung.

Die Pfinz-Heglach (ca. 0,3 ha)

erstreckt sich ostwärts etwa gegenüber dem  Schlosskomplex Stutensee ab Gemarkungsgrenze Blankenloch im Stadtwald “Lorchenwals”  bis Gemarkungsgrenze Spöck im Gewann “Auf die Heglach”. Die  Gemarkungsgrenze in Blankenloch verläuft dabei auch in der Mitte des  Gewässers.

Der Alte Bach (ca. 0,075 ha)

berührt die Stafforter Gemarkung nur ein kurzes  Stück, und zwar zwischen der Verdolung unter der Pfinz-Heglach bis zum  Einlauf in die Pfinzkorrektion nördlich kurz nach dem Wehr “Lochenwald”.

Der Wehrgraben (ca. 0,23 ha)

fließt westlich am Baggersee vorbei und dann  verdolt durch Staffort. Er mündet kurz nach dem Wehr “Baiäcker”  in die  Pfinzkorrektion.

Der Weingartner Bach (ca. 0,23 ha)

wurde in den neuen Pachtvertrag aufgenommen,  weil er in letzter Zeit ständig Wasser in verhältnismäßig guter Qualität  führt.       Er quert den Neuen Kanal am Beginn bei der K 3579 ostwärts von  Staffort und fließt dann in Richtung Spöck weiter.