Sonstige Gewässer
Die übrigen sechs Pachtgewässer werden in der Folge nur kurz beschrieben, da sie zur Zeit (noch) nicht fischereilich genutzt werden. Dies liegt zum Teil an den erheblichen Wasserstandsschwankungen und der mangelhaften Wasserqualität. Andererseits hat ein naturbewusster Fischerverein auch die Aufgabe, bestimmte Gewässer, die keine natürliche Ertragsfühigkeit aufweisen, in gewisser Hinsicht zu hegen.
Der Grenzgraben (ca. 0,45 ha)
am Ostausgang von Staffort Richtung Büchenau gibt zusammen mit dem Galgengraben das Hauptwasser an den neuen Kanal ab.
Der Neue Kanal (ca. 0,73 ha)
beginnt in der Nähe der K 3579 und mündet südlich kurz vor der L 558 in die Pfinzkorrektion auf Spöcker Gemarkung.
Die Pfinz-Heglach (ca. 0,3 ha)
erstreckt sich ostwärts etwa gegenüber dem Schlosskomplex Stutensee ab Gemarkungsgrenze Blankenloch im Stadtwald “Lorchenwals” bis Gemarkungsgrenze Spöck im Gewann “Auf die Heglach”. Die Gemarkungsgrenze in Blankenloch verläuft dabei auch in der Mitte des Gewässers.
Der Alte Bach (ca. 0,075 ha)
berührt die Stafforter Gemarkung nur ein kurzes Stück, und zwar zwischen der Verdolung unter der Pfinz-Heglach bis zum Einlauf in die Pfinzkorrektion nördlich kurz nach dem Wehr “Lochenwald”.
Der Wehrgraben (ca. 0,23 ha)
fließt westlich am Baggersee vorbei und dann verdolt durch Staffort. Er mündet kurz nach dem Wehr “Baiäcker” in die Pfinzkorrektion.
Der Weingartner Bach (ca. 0,23 ha)
wurde in den neuen Pachtvertrag aufgenommen, weil er in letzter Zeit ständig Wasser in verhältnismäßig guter Qualität führt. Er quert den Neuen Kanal am Beginn bei der K 3579 ostwärts von Staffort und fließt dann in Richtung Spöck weiter.